Änderungen Bachelorarbeit

Ab dem Sommersemester 2018 gilt für die Regelung zum Vorziehen von Studienleistungen folgende Änderung:

 

Deine Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor du die unten empfohlenen Master-Leistungen als Zusatz­leistungen im Bachelor vorziehen kannst. Du darfst insgesamt nur 30 CP vorgezogen studieren. Das Praxissemester darf in keinem Fall vorgezogen werden.

 

Die akduell hat am 05. April 2018 dazu einen Artikel veröffentlicht.