Einreichung der Unterlagen: bis zum N.N.
Einzureichende Unterlagen: Alle vorliegenden unterschriebenen Scheine im Orginal, und diei noch nicht unterschriebenen Scheine bitte in Kopie.
Am Prüfungstag müssen dann alle Scheine im Original eingereicht sein! (Ausnahmen sind mit Frau Weirich und Herrn Buchholz abzusprechen.)
Vorbesprechung:
Anmeldung: Die Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgt vom N.N. bei Frau Kohn, immer Dienstags- Donnerstags von 10 - 12 Uhr.
Die Anmeldung zur ZP ist verbindlich. Eine Nichtteilnahme kann dann nur durch schriftliche Begründung und entsprechende Belege erfolgen, ansonsten gilt die Prüfung als nicht bestanden!
Formular: Bei der Anmeldung ist der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung
einzureichen.
Studierende (Gymnasium/Gesamtschule) können sich am Ende des dritten Fachsemesters nur dann anmelden, wenn sie alle erforderlichen Teilnahme- und Leistungsnachweise komplett vorweisen können.
Studierende (Gymnasium/Gesamtschule) können sich am Ende des vierten Fachsemesters auch dann anmelden, wenn sie die erforderlichen Teilnahme- und Leistungsnachweise noch nicht komplett
vorweisen können, aber in absehbarer Zeit nachreichen werden.
Studierende (Gymnasium/Gesamtschule) können sich am Ende des fünften Fachsemesters und folgende zur Zwischenprüfung anmelden.
Studierende (GHR) können sich am Ende des zweiten Fachsemesters nur dann anmelden, wenn sie alle erforderlichen Teilnahme- und Leistungsnachweise komplett vorweisen können.
Studierende (GHR) können sich am Ende des dritten Fachsemesters auch dann anmelden, wenn sie die erforderlichen Teilnahme- und Leistungsnachweise noch nicht komplett vorweisen können, aber in
absehbarer Zeit nachreichen werden.
Studierende (GHR) können sich am Ende des vierten Fachsemesters und folgende zur Zwischenprüfung anmelden.
Die Zwischenprüfung ist eine rein fachpraktische Prüfung. Hierfür müssen alle erforderlichen Unterlagen im Sekretariat abgegeben werden. Es ist besonders darauf zu achten, dass alle
Veranstaltungen auf den entsprechenden Modulbögen angegeben und von den jeweiligen Dozenten/Dozentinnen unterschrieben sind. Dieses gilt ebenso für die erforderlichen Leistungsnachweise. Der
Modulbogen ist nicht mit einer Teilnahmebescheinigung zu verwechseln. Er kann auch nicht durch Einzelbelege ersetzt werden. Alle Modulunterschriften müssen bei der Anmeldung vorliegen,
ausgenommen sind diejenigen des laufenden Semsters, die noch am Prüfungstag vorgelegt werden können. Bei fehlenden Unterschriften wird der Bescheid über die bestandene Zwischenprüfung erst
nach Abgabe der vollständigen Unterlagen ausgestellt.
Durchführung:
Die Zwischenprüfung wird in Form einer fachöffentlichen Präsentation mit Werkstattcharakter der fachpraktischen Arbeiten durchgeführt. Sie soll einen Überblick darüber vermitteln, was die
Studierenden im Grundstudium auf dem Gebiet der Fachpraxis im Sinne der Studien- und Prüfungsordnung geleistet haben. Besonders wichtig sind hierbei diejenigen Arbeiten, die in den drei
Grundlagenkursen (zeichnerisches/grafisches Gestalten, malerisches/farbiges Gestalten, plastisches, dreidimensionales Gestalten) des Grundstudiums (Modul 1) entstanden sind. Ebenfalls sind
die Arbeiten herauszustellen, die für einen Leistungsnachweis angefertigt wurden. Arbeiten aus dem Modul 2 müssen ebenfalls ausgestellt werden und werden in die Beurteilung einbezogen. "In
der Präsentation der künstlerisch-praktischen Arbeiten soll gezeigt werden, dass den Gestaltungsanforderungen des drei- bzw. viersemestrigen Grundstudiums entsprochen wird, die behandelten
Themen verstanden wurden und Ansätze zu einer selbständigen Themenentwicklung und Strukturierung von Arbeitsprozessen vorliegen, mit dem Ziel, dass in den ausgestellten Arbeiten die
Gestaltungspraxis erkennbar ist" (Zwischenprüfungsordnung §9.2) Die Prüfung erfolgt in der Weise, dass die Kommission die präsentierten Werke begutachtet und nötigenfalls Fragen dazu stellt.
Im Einzelfalle werden auch Hinweise auf Stärken und Defizite gegeben. Im Anschluss daran wird das Bestehen/Nichtbestehen der Zwischenprüfung bekannt gegeben. Die Bescheinigung darüber
erhalten die Studierenden dann nach höchstens vier Wochen im Sekretariat.