Zwischenprüfung

 
Hinweise für die Gestaltung der Zwischenprüfung nach der Zwischenprüfungsordnung für das Lehramt an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs

 

 

Einreichung der Unterlagen: bis zum N.N.

Einzureichende Unterlagen: Alle vorliegenden unterschriebenen Scheine im Orginal, und diei noch nicht unterschriebenen Scheine bitte in Kopie.

Am Prüfungstag müssen dann alle Scheine im Original eingereicht sein! (Ausnahmen sind mit Frau Weirich und Herrn Buchholz abzusprechen.)

 

Vorbesprechung:

 

Anmeldung: Die Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgt vom N.N. bei Frau Kohn, immer Dienstags- Donnerstags von 10 - 12 Uhr.

Die Anmeldung zur ZP ist verbindlich. Eine Nichtteilnahme kann dann nur durch schriftliche Begründung und entsprechende Belege erfolgen, ansonsten gilt die Prüfung als nicht bestanden!

 

Formular: Bei der Anmeldung ist der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung einzureichen.

Studierende (Gymnasium/Gesamtschule) können sich am Ende des dritten Fachsemesters nur dann anmelden, wenn sie alle erforderlichen Teilnahme- und Leistungsnachweise komplett vorweisen können.

Studierende (Gymnasium/Gesamtschule) können sich am Ende des vierten Fachsemesters auch dann anmelden, wenn sie die erforderlichen Teilnahme- und Leistungsnachweise noch nicht komplett vorweisen können, aber in absehbarer Zeit nachreichen werden.

Studierende (Gymnasium/Gesamtschule) können sich am Ende des fünften Fachsemesters und folgende zur Zwischenprüfung anmelden.

Studierende (GHR) können sich am Ende des zweiten Fachsemesters nur dann anmelden, wenn sie alle erforderlichen Teilnahme- und Leistungsnachweise komplett vorweisen können.

Studierende (GHR) können sich am Ende des dritten Fachsemesters auch dann anmelden, wenn sie die erforderlichen Teilnahme- und Leistungsnachweise noch nicht komplett vorweisen können, aber in absehbarer Zeit nachreichen werden.

Studierende (GHR) können sich am Ende des vierten Fachsemesters und folgende zur Zwischenprüfung anmelden.

Die Zwischenprüfung ist eine rein fachpraktische Prüfung. Hierfür müssen alle erforderlichen Unterlagen im Sekretariat abgegeben werden. Es ist besonders darauf zu achten, dass alle Veranstaltungen auf den entsprechenden Modulbögen angegeben und von den jeweiligen Dozenten/Dozentinnen unterschrieben sind. Dieses gilt ebenso für die erforderlichen Leistungsnachweise. Der Modulbogen ist nicht mit einer Teilnahmebescheinigung zu verwechseln. Er kann auch nicht durch Einzelbelege ersetzt werden. Alle Modulunterschriften müssen bei der Anmeldung vorliegen, ausgenommen sind diejenigen des laufenden Semsters, die noch am Prüfungstag vorgelegt werden können. Bei fehlenden Unterschriften wird der Bescheid über die bestandene Zwischenprüfung erst nach Abgabe der vollständigen Unterlagen ausgestellt.

 

Durchführung:

Die Zwischenprüfung wird in Form einer fachöffentlichen Präsentation mit Werkstattcharakter der fachpraktischen Arbeiten durchgeführt. Sie soll einen Überblick darüber vermitteln, was die Studierenden im Grundstudium auf dem Gebiet der Fachpraxis im Sinne der Studien- und Prüfungsordnung geleistet haben. Besonders wichtig sind hierbei diejenigen Arbeiten, die in den drei Grundlagenkursen (zeichnerisches/grafisches Gestalten, malerisches/farbiges Gestalten, plastisches, dreidimensionales Gestalten) des Grundstudiums (Modul 1) entstanden sind. Ebenfalls sind die Arbeiten herauszustellen, die für einen Leistungsnachweis angefertigt wurden. Arbeiten aus dem Modul 2 müssen ebenfalls ausgestellt werden und werden in die Beurteilung einbezogen. "In der Präsentation der künstlerisch-praktischen Arbeiten soll gezeigt werden, dass den Gestaltungsanforderungen des drei- bzw. viersemestrigen Grundstudiums entsprochen wird, die behandelten Themen verstanden wurden und Ansätze zu einer selbständigen Themenentwicklung und Strukturierung von Arbeitsprozessen vorliegen, mit dem Ziel, dass in den ausgestellten Arbeiten die Gestaltungspraxis erkennbar ist" (Zwischenprüfungsordnung §9.2) Die Prüfung erfolgt in der Weise, dass die Kommission die präsentierten Werke begutachtet und nötigenfalls Fragen dazu stellt. Im Einzelfalle werden auch Hinweise auf Stärken und Defizite gegeben. Im Anschluss daran wird das Bestehen/Nichtbestehen der Zwischenprüfung bekannt gegeben. Die Bescheinigung darüber erhalten die Studierenden dann nach höchstens vier Wochen im Sekretariat.

Fachwissenschaftliche Examensprüfungen

Schriftliche und mündliche Prüfungen in den fachwissenschaftlichen Modulen können abgelegt werden bei den Erstprüfenden: 

 

Frau Prof. Dr. G. Genge

Herr Prof. Dr. P. U. Hein

Herr PD Dr. Th. Bliesniewski

 

 

Fachdidaktische Examensprüfungen

Schriftliche und mündliche Prüfungen im fachdidaktischen Modul können abgelegt werden bei den Erstprüfenden:

 

Herr Prof. Dr. P. U. Hein

Herr Dr. A. Schwarz

Frau Prof. Dr. Chr. Heil

 

 

Bitte nehmt frühzeitig Kontakt mit den Erstprüfer/inne/n auf!

 

Mündliche Examensprüfungen

Für die Vergabe von Terminen für mündliche Prüfungen ist  Simone Krämer zuständig. Eine Anmeldung erfolgt per E-Mail an simone.kraemer@stud.uni-due.de


Das Anmeldeformular für die mündliche Prüfung findet ihr hier. Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular sowie die erforderlichen Nachweise müssen persönlich im Bereich Prüfungswesen (Raum V15 R00 G48) innerhalb der Öffnungszeiten eingereicht werden, jedoch spätestens 4 Wochen vor Prüfungstermin!

 

Prüfungszeiten

Der Prüfungszeitraum für mündliche Prüfungen ist in der Regel die letzte Vorlesungswoche im Semester.

 

 

Fachpraktische Prüfung

Das Anmeldungsformular für die fachpraktische Prüfung findet ihr hier.

Das ausgefüllte Formular (Anlagen beifügen!) sollte auf Grund der Bearbeitungszeit spätestens acht Wochen vor dem Prüfungstermin per Post oder per Posteinwurf beim LPA eingegangen sein.

Als Prüfungsort steht der Raum R12 R02 A26 zur Verfügung,sowie nach Absprache der Keller in R11. Es ist auch möglich eure Prüfung an einem Ort außerhalb der Uni stattfinden zu lassen. Dies jedoch nur in Absprache und mit Einwilligung der beteiligten Prüfer. Ansprechpartnerin für die Vergabe des Raumes A26 ist Frau Kohn (Telefon: 0201 183 33 40, Di - Do, 9-11 Uhr). Um Überschneidungen bei der Raumvergabe zu vermeiden, bitte frühzeitig mit Frau Kohn in Verbindung setzen. 




Die folgenden Lehrenden stehen als Erstprüfer zur Verfügung:

 

 

Prof. Susanne Weirich
Prof. Jörg Eberhard
Prof. Dr. Peter Ulrich Hein
Johannes Buchholz
Johanna Schwarz

 

 

 

aller erforderlichen Unterlagen vom LPA findet ihr hier